UVV für Firmenkunden
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Sie!
Als Unternehmen sind Sie von der Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, alle Firmenfahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Dies regeln die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Hierbei werden unter anderem die Verkehrssicherheit, die Funktionstüchtigkeit der An- und Aufbauteile, die Ladungssicherung, die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sorgfältig überprüft und alles gesetzeskonform dokumentiert.
Weitere Infos zur UVV-Prüfung finden sie im PDF
> UVV-Info
